§ 4 (1) Ein Wirbeltier darf[...], soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.
Und doch ist das qualvolle Ersticken von Millionen Fischen völlig legal.
Eigentlich sieht §4 des TierSchG vor, dass alle Wirbeltiere vor dem Töten betäubt werden müssen. So sieht es auch die Schlachtverordnung vor.
Doch es werden Außnahmen gemacht, wie auch eine Ausnahme bei dem Massenfang von Fischen.
Wieso bedeutet das Leid für die Fische?
Fische spüren Schmerz
Wissenschaftliche Studien belegen: Fische besitzen Nozizeptoren (Schmerzrezeptoren) und verarbeiten Schmerzignale komplex in ihrem Gehirn. Sie zeigen Angst, reiben ihre Wunden und reagieren auf Schmerzmittel. Wenn ein Fisch zappelt, ist das kein Reflex – es ist ein bewusster Kampf gegen den Schmerz.
Der stille Tod
Schon im Wasser beginnt der Kampf. Tausende Fische werden im Netz zusammengepfercht; der enorme Druck zerquetscht Körper, reibt Schuppen ab und bricht Flossen.
Beim schnellen Hochziehen aus der Tiefe wird der Druckabfall zur Folter: Die Gase im Körper dehnen sich explosionsartig aus, Schwimmblasen platzen und Augen treten hervor („Trommelsucht“).
An Deck folgt keine Erlösung. Dank einer Ausnahme im Gesetz müssen Fische beim Massenfang nicht betäubt werden. Sie ersticken qualvoll an der Luft oder erfrieren bei vollem Bewusstsein auf Eis.
Statistik
Hier finden sie ein paar Statistiken darüber, wie viele Fische jährlich durch den Massenfang getötet werden und wie wichtig dieses Thema daher ist.